Oldtimer-Gutachten
Liebhaberfahrzeuge mit Sachverstand bewertet
Für Fahrzeuge ab 30 Jahren erstellen wir das Kurz- oder Vollgutachten nach § 23 StVZO – Voraussetzung für H-Kennzeichen und faire Versicherungseinstufung.

Schnell
Termin innerhalb von 24 Stunden – Gutachten in 48–72 h.
Unabhängig
Keine Bindung an Werkstätten oder Versicherungen.
Rechtssicher
Gerichts- und versicherungsverwertbare Dokumentation.
Kurz- oder Vollgutachten?
Für das H-Kennzeichen reicht in der Regel ein Kurzgutachten nach § 23 StVZO. Für Versicherung, Verkauf oder den Nachweis eines außergewöhnlichen Marktwerts empfehlen wir das Vollgutachten mit ausführlicher Bewertung.
Worauf achten wir?
Originalität, Substanz, Restaurationsqualität, Patina und Marktverfügbarkeit fließen in unsere Bewertung ein. Wir berücksichtigen aktuelle Auktions- und Marktpreise vergleichbarer Fahrzeuge.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter ist mein Fahrzeug ein Oldtimer?+
Ab einem Erstzulassungsalter von 30 Jahren gilt ein Fahrzeug als Oldtimer.
Wie oft muss ich das Gutachten erneuern?+
Für das H-Kennzeichen reicht in der Regel die einmalige Vorlage. Für die Versicherung empfehlen wir eine Aktualisierung alle 3–5 Jahre.
Jetzt unverbindlich anrufen
Wir beraten Sie persönlich und sind 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar.
